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Bundesingenieurkammer im Austausch mit Bundesverkehrsminister Schnieder

Erneuerung der Infrastruktur gelingt nur gemeinsam mit planenden Berufen

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer (BIngK), und Hauptgeschäftsführer Martin Falenski tauschten sich am 3. November 2025 konstruktiv mit Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder im Bundesministerium für Verkehr (BMV) zum wirksamen Einsatz des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität sowie weiteren berufspolitischen Themen aus.
Die Bundesingenieurkammer zum Austausch bei Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (Mitte): Heinrich Bökamp, Präsident (links), und Martin Falenski, Hauptgeschäftsführer (rechts) © BIngK
Die Bundesingenieurkammer zum Austausch bei Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (Mitte): Heinrich Bökamp, Präsident (links), und Martin Falenski, Hauptgeschäftsführer (rechts) © BIngK

Übereinstimmend war die Einschätzung, dass eine gemeinsame Fachkräfteinitiative von Politik und Wirtschaft für mehr Planerinnen und Planer nötig ist. Dafür sind zum Beispiel Formate wie der Deutsche Brückenbaupreis der BIngK und des Verbands Beratender Ingenieure (VBI) unter der Schirmherrschaft des Bundesverkehrsministers wirksame Instrumente für eine größere und breitere öffentliche Wahrnehmung der wichtigen Planungsleistungen.

Im Rahmen des Gesprächs wurde auch deutlich, dass sich das BMV grundsätzlich für den Erhalt der mittelstandsfreundlichen Vergabe im laufenden Gesetzgebungsverfahren stark machen will –ergänzend müssten allerdings auch andere Vergabeformen möglich sein. Die Stärkung mittelständischer Strukturen sei aber erklärtes Ziel des Ministeriums.

Deutlich vermittelt wurde die Haltung des BMV, dass die Wiederaufnahme der Novellierung der HOAI für eine faire Vergütung von Planungsleistungen unverzüglich erfolgen muss – auch um perspektivisch noch ausreichend resiliente und leistungsfähige Planungsstrukturen in Deutschland zur Bewältigung der vielen anstehenden Aufgaben zur Verfügung zu haben.

Im Austausch konnten zudem die Rahmenbedingungen präzisiert werden, die Planungsbüros benötigen, um diesen Aufgaben gerecht werden zu können.

Für eine Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung braucht es zwingend auch mehr Fachkräfte, die richtigen Rahmenbedingungen und gemeinsames Handeln. Bundesingenieurkammer und Länderingenieurkammern bringen sich auch künftig konstruktiv mit wertvollen Impulsen aus der Praxis in die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren ein.

Pläne des Bundesverkehrsministeriums

In dieser Legislaturperiode werden 166 Milliarden Euro für Verkehrsinvestitionen bereitgestellt. Davon fließen 107 Milliarden Euro in die Schiene, 52 Milliarden Euro in die Bundesstraßen und 8 Milliarden Euro in die Wasserstraßen. Zum Vergleich: In den Jahren davor (2020–2024) waren es 102 Milliarden Euro.

Zunächst stehen laut BMV die Sanierung und der Erhalt im Vordergrund, insbesondere beim Schienennetz und den Autobahnbrücken. Etwa 4.000 Brücken müssen aktuell saniert werden. Das Ministerium plant bis zum Jahr 2032 einen Großteil dieser 4.000 Brücken saniert zu haben. Im Bundeshaushalt 2025 sind aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz 2,5 Milliarden Euro für die Brückensanierung geplant, in den kommenden Jahren dann weitere Milliarden Euro.

Insgesamt stehen dem BMV im Jahr 2026 rund 33,7 Milliarden Euro für Verkehrsinvestitionen zur Verfügung – finanziert aus dem Einzelplan 12, dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) sowie dem Einzelplan 14 (für Erhaltungs- und Ausbaumaßnahmen im Bereich Schiene und Straße). Mit dem Sondervermögen sollen dabei als Schwerpunkte die Brückenmodernisierung an Autobahnen sowie die Sanierung und Digitalisierung des Schienennetzes gesetzt werden.

Doch die Bereitstellung finanzieller Mittel allein reicht nicht. Diese müssen auch schnell und wirksam eingesetzt werden. Um hierfür die Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, setzt die Bundesregierung laut eigenen Angaben auf die nachfolgenden Maßnahmen:

  • Verfahren sollen konsequent digitalisiert und flexibler gestaltet werden.
  • Für Infrastrukturprojekte soll ein einheitliches Verfahrensrecht geschaffen werden.
  • Doppelprüfungen sollen abgebaut werden.
  • Fristen sollen verkürzt werden.
  • Das Verbandsklagerecht soll gestrafft werden.

Quelle: Bluebeam

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