Die Bundesregierung treibt die Einführung des Gebäudetyps E voran, um Bauen einfacher, schneller und kostengünstiger zu machen. Am 20. November 2025 legten das Justiz- und das Bauministerium gemeinsame Eckpunkte vor, die rechtssichere Vereinbarungen über vereinfachte Bauverträge ermöglichen sollen. Zunächst sollte ein Referentenentwurf bis Ende 2026 vorliegen, doch auch die Kammern drängten auf mehr Tempo. Ziel ist nun, den Entwurf im Frühjahr zu veröffentlichen. Kritiker fordern klare Regeln zur Sicherheit und Wohnqualität.
Für die Regulierung des Gebäudetyp E benennen die planenden Berufe klare Eckpunkte. Künftig soll es keine automatische vertragliche Verpflichtung mehr geben, die anerkannten Regeln der Technik (aRdT) einzuhalten oder sie zur Bestimmung der üblichen Beschaffenheit heranzuziehen. Zudem soll bei Verträgen mit Unternehmern auf eine detaillierte Aufklärung verzichtet werden. Für Verbraucher sind stattdessen vereinfachte Informationspflichten vorgesehen, um Planen und Bauen rechtssicherer, schneller und praxisnäher zu gestalten. Unstreitig soll es bei sicherheitsrelevanten Bereichen aber keine Abweichungsmöglichkeiten geben.
Die Bundesingenieurkammer wird sich an dem Dialogprozess beteiligen und dabei auch in den dazu gebildeten Arbeitsgruppen mitarbeiten.
Bundesingenieurkammer und Bundesarchitektenkammer fordern als wesentliche Eckpunkte für eine Regelung des Gebäudetyps E:
- keine automatische vertragliche Verpflichtung zur Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik (aRdT);
- keine Heranziehung von aRdT zur Bestimmung der üblichen Beschaffenheit;
- keine detaillierte Aufklärung bei Verträgen mit Unternehmern;
- vereinfachte Information bei Verträgen mit Verbrauchern.