Eckpunkte der Kammern zum Gebäudetyp-E-Gesetz © DIB
Eckpunkte der Kammern zum Gebäudetyp-E-Gesetz © DIB

Bundesingenieur- und Bundes­archi­tek­ten­kammer zum „Gebäudetyp E“

Bundesingenieur- und Bundes­archi­tek­ten­kammer zum „Gebäudetyp E“

Bundesingenieur- und Bundes­archi­tek­ten­kammer zum „Gebäudetyp E“

Stellungnahme zum Eckpunktepapier von BMJV und BMWSB

Stellungnahme zum Eckpunktepapier von BMJV und BMWSB

Mitte Januar 2026 haben Bundesingenieurkammer und Bundesarchitektenkammer eine gemeinsame Stellungnahme zum Eckpunktepapier für einen Gebäudetyp-E-Vertrag vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) abgegeben. Der Konsultation der Fachverbände bildet den Auftakt zu einem Dialogprozess, in dessen Anschluss ein Referentenentwurf erarbeitet werden soll.

Mitte Januar 2026 haben Bundesingenieurkammer und Bundesarchitektenkammer eine gemeinsame Stellungnahme zum Eckpunktepapier für einen Gebäudetyp-E-Vertrag vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) abgegeben. Der Konsultation der Fachverbände bildet den Auftakt zu einem Dialogprozess, in dessen Anschluss ein Referentenentwurf erarbeitet werden soll.

Eckpunkte der Kammern zum Gebäudetyp-E-Gesetz © DIB
Eckpunkte der Kammern zum Gebäudetyp-E-Gesetz © DIB

Die Bundesregierung treibt die Einführung des Gebäudetyps E voran, um Bauen einfacher, schneller und kostengünstiger zu machen. Am 20. November 2025 legten das Justiz- und das Bauministerium gemeinsame Eckpunkte vor, die rechtssichere Vereinbarungen über vereinfachte Bauverträge ermöglichen sollen. Zunächst sollte ein Referentenentwurf bis Ende 2026 vorliegen, doch auch die Kammern drängten auf mehr Tempo. Ziel ist nun, den Entwurf im Frühjahr zu veröffentlichen. Kritiker fordern klare Regeln zur Sicherheit und Wohnqualität.

Für die Regulierung des Gebäudetyp E benennen die planenden Berufe klare Eckpunkte. Künftig soll es keine automatische vertragliche Verpflichtung mehr geben, die anerkannten Regeln der Technik (aRdT) einzuhalten oder sie zur Bestimmung der üblichen Beschaffenheit heranzuziehen. Zudem soll bei Verträgen mit Unternehmern auf eine detaillierte Aufklärung verzichtet werden. Für Verbraucher sind stattdessen vereinfachte Informationspflichten vorgesehen, um Planen und Bauen rechtssicherer, schneller und praxisnäher zu gestalten. Unstreitig soll es bei sicherheitsrelevanten Bereichen aber keine Abweichungsmöglichkeiten geben.

Die Bundesingenieurkammer wird sich an dem Dialogprozess beteiligen und dabei auch in den dazu gebildeten Arbeitsgruppen mitarbeiten.

Bundesingenieurkammer und Bundesarchitektenkammer fordern als wesentliche Eckpunkte für eine Regelung des Gebäudetyps E:

  • keine automatische vertragliche Verpflichtung zur Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik (aRdT);
  • keine Heranziehung von aRdT zur Bestimmung der üblichen Beschaffenheit;
  • keine detaillierte Aufklärung bei Verträgen mit Unternehmern;
  • vereinfachte Information bei Verträgen mit Verbrauchern.

NEWSLETTER

Nach Anmeldung versorgt Sie der Newsletter kostenfrei 14-tägig mit einer redaktionellen Auswahl aktueller Nachrichten und Berichten des Deutschen Ingenieurblatts.

Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Newsletter abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).

Ihre E-Mail-Adresse:

Als Ingenieurkammer-Mitglied bitte nicht anmelden – Sie erhalten bereits exklusiv unseren umfassenderen „Mitglieder-Infoservice“ bzw. können diesen über Ihre Kammer bestellen.

BAUPLANER NEWS

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit dem Bauplaner-Newsletter, unserem wöchentlichen E-Mail-Service, der Bauingenieure und Planer über die neuesten Entwicklungen in der Branche informiert. 

Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Bauplaner-Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Bauplaner-Newsletter abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).

Ihre E-Mail-Adresse:

NEUE BEITRÄGE

Warum sich ein Login für Kammermitglieder lohnt:

Ihre Login-Daten verwaltet die Ingenieurkammer Ihres Bundeslandes.

Anzeige: Lesen Sie jetzt das neue ✶ ALLPLAN Whitepaper ✶