Küchen und Wohnküchen gelten als Aufenthaltsräume
Das Programm KNN hat als Fördervoraussetzung unter anderem eine Wohnflächenbegrenzung, die sich nach der Anzahl der Aufenthaltsräume bemisst. Mit der Anpassung werden Küchen und offene Küchen künftig als Aufenthaltsräume gewertet, auch wenn sie z. B. Teil des Wohnzimmers sind. KNN wird damit an die Baupraxis angepasst, die häufig bei kompakten Wohnungen die Küche offen gestaltet. Die Wohnfläche kann den Vorgaben entsprechend so etwas höher ausfallen. Die Flexibilität der Wohnraumgestaltung für die Bauherrinnen und Bauherren wird dadurch erhöht.
Baukostenvergleichswert um 18 Prozent angehoben
Um das Programm attraktiver zu gestalten, wurde der Baukostenvergleichswert um 18 Prozent angehoben. Durch die Anhebung werden mehr Projekte als zuvor innerhalb der Kostengrenze realisierbar sein. Damit wird Planungssicherheit für Bauherrinnen und Bauherren geschaffen und dafür gesorgt, dass mehr bezahlbarer Wohnraum entsteht.
Für die Antragstellenden wird für den Nachweis der Einhaltung des Kostengrenzwerts seitens des BMWSB ein Berechnungstool bereitgestellt.
Diese Anpassungen gelten rückwirkend auch für bereits erteilte Förderzusagen.
Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung sind unter anderem die Einhaltung des energetischen Standards Effizienzhaus 55, der Ausschluss von fossilen Brennstoffen und die Einhaltung der Anforderungen an die Treibhausgasemissionen.