Beschleunigung auch wirksam umsetzen

Bundesingenieurkammer zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz

Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren für Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenprojekte modernisiert und beschleunigt werden. Nach Auffassung der Bundesingenieurkammer enthält der Kabinettsbeschluss der Bundesregierung vom 17.12.2025 dafür wichtige Ansatzpunkte, insbesondere zur Digitalisierung von Verfahren, zur Vereinfachung einzelner Prüf- und Beteiligungsschritte sowie zur Stärkung des überragenden öffentlichen Interesses.
Grafik: Infrastrukturatlas | Appenzeller/Hecher/Sack (M) CC-BY-4.0
Grafik: Infrastrukturatlas | Appenzeller/Hecher/Sack (M) CC-BY-4.0

Viele Punkte, die die Bundesingenieurkammer in der Vergangenheit wiederholt gefordert habe, seien mit dem Kabinettsbeschluss der Bundesregierung aufgegriffen worden.
Gleichzeitig zeige aber die Praxis: Gesetzliche Änderungen allein reichen nicht aus! Verzögerungen entstünden häufig durch unklare Zuständigkeiten, uneinheitliche Bewertungsmaßstäbe, sehr heterogene Verwaltungsabläufe, fehlende digitale Strukturen und nicht genutzte Ermessensspielräume.

Wirksame Beschleunigung erfordere daher neben rechtlichen Anpassungen auch klare Standards, digitalisierte Verfahren und ein verlässliches behördliches Entscheidungsverhalten unter Nutzung aller vorhandenen Spielräume. Darüber hinaus bedürfe es zwingend auch einer Abstimmung mit unseren europäischen Nachbarländern, um ein einheitliches Vorgehen zu gewährleisten.

Fünf Punkte der Bundesingenieurkammer für beschleunigtes Planen und Bauen

Digitale Verfahren bundesweit vereinheitlichen („one for many“)
Digitale Beteiligungs- und Genehmigungsprozesse müssen auf bundesweit einheitlichen Standards, interoperablen Schnittstellen und kompatiblen Formaten beruhen. Ziel muss eine bundesweit nutzbare digitale Verfahrenslandschaft über den gesamten Planungs- und Genehmigungsprozess hinweg sein – der Föderalismus darf hier nicht zum Bremsklotz werden.

Überragendes öffentliches Interesse klarer definieren
Die gesetzliche Verankerung ist zu begrüßen, bedarf jedoch einer präziseren Ausgestaltung. Nur klare Definitionen schaffen gerichtsfeste Vorhersehbarkeit und die gewünschte Beschleunigungswirkung.

Ersatzneubauten konsequent vereinfachen
Funktionsgleiche oder lediglich angepasste Bauwerke sollten regelmäßig ohne Planfeststellung realisiert werden können. Der Gesetzentwurf geht hier in die richtige Richtung und sollte diese Linie weiter stärken.

Entbürokratisierung/ Vermeidung von Doppelprüfungen
Verfahren müssen verschlankt und harmonisiert, Rücknahme- und Widerrufsmöglichkeiten klar begrenzt werden. Genehmigungs- und Einvernehmensfiktionen dürfen kein Planungs- und Realisierungsrisiko darstellen.

Verbindliche Stichtagsregelung einführen
Das Fehlen einer Stichtagsregelung – trotz Koalitionsvereinbarung – ist aus Sicht der Praxis ein zentrales Defizit. Eine verbindliche Stichtagsregelung ist eines der wirksamsten Instrumente zur Beschleunigung und zur Sicherung fortgeschrittener Planungen.

Ermessensspielräume nutzen
Ermessensspielräume müssen zum Wohle des Projekts genutzt werden und dürfen nicht aus Furcht vor Fehlern oder übergeordneten Instanzen „auf Null“ reduziert werden. Der Mut zur „flexiblen und schnellen Lösung“ muss in der täglichen Amtspraxis auf allen Ebenen gelebt werden.

Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz könne nach Meinung der Bundesingenieurkammer einen wichtigen Beitrag zur Beschleunigung leisten. Entscheidend sei jedoch, dass rechtliche Vereinfachungen mit klaren Standards, digitaler Umsetzung und verlässlicher stringenter Verwaltungspraxis verbunden würden. Nur so ließen sich Infrastrukturprojekte planbar, zügig und rechtssicher realisieren.

Quelle: QualitätsVerbund Planer am Bau

NEWSLETTER

Nach Anmeldung versorgt Sie der Newsletter kostenfrei 14-tägig mit einer redaktionellen Auswahl aktueller Nachrichten und Berichten des Deutschen Ingenieurblatts.

Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Newsletter abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).

Ihre E-Mail-Adresse:

Als Ingenieurkammer-Mitglied bitte nicht anmelden – Sie erhalten bereits exklusiv unseren umfassenderen „Mitglieder-Infoservice“ bzw. können diesen über Ihre Kammer bestellen.

BAUPLANER NEWS

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit dem Bauplaner-Newsletter, unserem 14-tägigen E-Mail-Service, der Bauingenieure und Planer über die neuesten Entwicklungen in der Branche informiert. 

Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Bauplaner-Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Bauplaner-Newsletter abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).

Ihre E-Mail-Adresse:

NEUE BEITRÄGE

Anzeige: Lesen Sie jetzt das neue ✶ ALLPLAN Whitepaper ✶