Zentrale Erkenntnisse:
- Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bestanden vor allem grundlegende Fragen in den Kommunen.
- Spannungsfeld zwischen schneller Wohnraumentwicklung und dem Erhalt planerischer Steuerungsfähigkeit
- Abwägung zwischen Beschleunigung von Bauvorhaben und Umweltbelangen
- Konflikt zwischen politischem Erwartungsdruck und administrativen Realitäten
Einblicke in die Planungspraxis:
- Bebauungspläne bleiben ein zentrales Instrument der Stadtentwicklung.
- Viele Kommunen sehen jedoch Überarbeitungsbedarf bei bestehenden Plänen.
- Bereits vor dem Gesetzesbeschluss berichtete jede fünfte Kommune von Voranfragen nach § 246e BauGB.
Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bau-Turbos bestanden vorwiegend grundlegende Fragen. Sie zeigen ein Abwägen zwischen dem Wunsch nach zügiger Wohnraumentwicklung und der Sorge vor einem Verlust planerischer Steuerungsfähigkeit, zwischen Beschleunigung der Bautätigkeit und der Wahrung von Umweltbelangen sowie zwischen politischem Erwartungsdruck und verwaltungsorganisatorischen Realitäten.
Die Auswertung des kommunalen Planungsgeschehens zeigt, dass Bebauungspläne nach wie vor ein verbreitetes Instrument sind, um die Stadtentwicklung zu steuern. Viele Kommunen attestieren einem Teil ihrer Pläne jedoch einen Überarbeitungsbedarf. Jede fünfte Kommune berichtete bereits vor Gesetzesbeschluss von Voranfragen zur Genehmigung von Vorhaben nach § 246e BauGB.
Im direkten Anschluss an die Kommunalbefragung startete das sogenannte „Bau-Turbo Umsetzungslabor“: Ein Dialog- und Lernprozess, der die Startphase der bauplanungsrechtlichen Experimentierklausel praxisnah begleiten soll.
Kontakt: Dr. Moritz Maikämper, moritz.maikaemper@bbr.bund.de