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Kommunalbefragung zum Bau-Turbo © BBSR
Kommunalbefragung zum Bau-Turbo © BBSR

BBSR-Kommunalbefragung zum „Bau-Turbo“

BBSR-Kommunalbefragung zum „Bau-Turbo“

BBSR-Kommunalbefragung zum „Bau-Turbo“

Publikation mit Auswertung von Fragen zur BauGB-Novelle und kommunalen Planungspraxis

Publikation mit Auswertung von Fragen zur BauGB-Novelle und kommunalen Planungspraxis

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat im Herbst 2025 eine Kommunalbefragung durchgeführt, um Anwendungsfragen zur BauGB-Novelle sowie zur kommunalen Planungspraxis zu erfassen und auszuwerten. Im Fokus stand das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung („Bau-Turbo“), das schon vor Inkrafttreten intensiv diskutiert wurde. Die Publikation bereitet die Befragungsergebnisse auf und verknüpft sie mit regionalstatistischen Daten der „Laufenden Raumbeobachtung“ des BBSR.

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat im Herbst 2025 eine Kommunalbefragung durchgeführt, um Anwendungsfragen zur BauGB-Novelle sowie zur kommunalen Planungspraxis zu erfassen und auszuwerten. Im Fokus stand das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung („Bau-Turbo“), das schon vor Inkrafttreten intensiv diskutiert wurde. Die Publikation bereitet die Befragungsergebnisse auf und verknüpft sie mit regionalstatistischen Daten der „Laufenden Raumbeobachtung“ des BBSR.

Kommunalbefragung zum Bau-Turbo © BBSR
Kommunalbefragung zum Bau-Turbo © BBSR

Zentrale Erkenntnisse:

  • Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bestanden vor allem grundlegende Fragen in den Kommunen.
  • Spannungsfeld zwischen schneller Wohnraumentwicklung und dem Erhalt planerischer Steuerungsfähigkeit
  • Abwägung zwischen Beschleunigung von Bauvorhaben und Umweltbelangen
  • Konflikt zwischen politischem Erwartungsdruck und administrativen Realitäten

Einblicke in die Planungspraxis:

  • Bebauungspläne bleiben ein zentrales Instrument der Stadtentwicklung.
  • Viele Kommunen sehen jedoch Überarbeitungsbedarf bei bestehenden Plänen.
  • Bereits vor dem Gesetzesbeschluss berichtete jede fünfte Kommune von Voranfragen nach § 246e BauGB.

Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bau-Turbos bestanden vorwiegend grundlegende Fragen. Sie zeigen ein Abwägen zwischen dem Wunsch nach zügiger Wohnraumentwicklung und der Sorge vor einem Verlust planerischer Steuerungsfähigkeit, zwischen Beschleunigung der Bautätigkeit und der Wahrung von Umweltbelangen sowie zwischen politischem Erwartungsdruck und verwaltungsorganisatorischen Realitäten.

Die Auswertung des kommunalen Planungsgeschehens zeigt, dass Bebauungspläne nach wie vor ein verbreitetes Instrument sind, um die Stadtentwicklung zu steuern. Viele Kommunen attestieren einem Teil ihrer Pläne jedoch einen Überarbeitungsbedarf. Jede fünfte Kommune berichtete bereits vor Gesetzesbeschluss von Voranfragen zur Genehmigung von Vorhaben nach § 246e BauGB.

Im direkten Anschluss an die Kommunalbefragung startete das sogenannte „Bau-Turbo Umsetzungslabor“: Ein Dialog- und Lernprozess, der die Startphase der bauplanungsrechtlichen Experimentierklausel praxisnah begleiten soll.

Kontakt: Dr. Moritz Maikämper, moritz.maikaemper@bbr.bund.de

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