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Baugerichtstag: Stellungnahme zum ministeriellen Eckpunktepapier zum Gebäudetyp E © DBGT/DIB
Baugerichtstag: Stellungnahme zum ministeriellen Eckpunktepapier zum Gebäudetyp E © DBGT/DIB

Baugerichtstag: Stellungnahme zum Gebäudetyp E

Baugerichtstag: Stellungnahme zum Gebäudetyp E

Baugerichtstag: Stellungnahme zum Gebäudetyp E

Funktionale Tauglichkeit statt strikte Einhaltung technischer Normen

Funktionale Tauglichkeit statt strikte Einhaltung technischer Normen

Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig und Bundesbauministerin Verena Hubertz hatten gemeinsam am 10.12.2025 ein Eckpunktepapier zur vertragsrechtlichen Umsetzung des Gebäudetyps E vorgelegt. Im Stakeholderdialog zu diesem Eckpunktepapier hat der Deutsche Baugerichtstag durch seine Vorstandsmitglieder Prof. Dr. Heiko Fuchs und VorsRiOLG Dr. Tobias Rodemann eine erste Stellungnahme abgegeben und fordern eine praxisnahe rechtliche Ausgestaltung.

Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig und Bundesbauministerin Verena Hubertz hatten gemeinsam am 10.12.2025 ein Eckpunktepapier zur vertragsrechtlichen Umsetzung des Gebäudetyps E vorgelegt. Im Stakeholderdialog zu diesem Eckpunktepapier hat der Deutsche Baugerichtstag durch seine Vorstandsmitglieder Prof. Dr. Heiko Fuchs und VorsRiOLG Dr. Tobias Rodemann eine erste Stellungnahme abgegeben und fordern eine praxisnahe rechtliche Ausgestaltung.

Baugerichtstag: Stellungnahme zum ministeriellen Eckpunktepapier zum Gebäudetyp E © DBGT/DIB
Baugerichtstag: Stellungnahme zum ministeriellen Eckpunktepapier zum Gebäudetyp E © DBGT/DIB

In dieser Stellungnahme äußert sich der Deutsche Baugerichtstag e. V. zu den politischen Plänen für den neuen Gebäudetyp E, der durch reduzierte Standards kostengünstigeres Bauen ermöglichen soll. Die Experten befürworten zwar das Ziel einer Entbürokratisierung, warnen jedoch vor rechtlichen Unsicherheiten bezüglich der anerkannten Regeln der Technik und des aktuellen Mangelbegriffs im BGB. Statt eines völlig neuen Vertragstyps schlägt der Verband vor, bestehende Bauverträge durch spezifische Vereinbarungen zum Qualitätsstandard zu ergänzen.

Ein zentraler Punkt der Kritik ist die Aufklärungspflicht gegenüber Auftraggebern, wobei die Autoren für einheitliche Informationspflichten plädieren, um Haftungsfallen für Architekten und Bauunternehmer zu vermeiden. Zudem lehnt das Dokument die Verpflichtung zur konkreten Schätzung von Kosteneinsparungen ab, da dies zu unkalkulierbaren juristischen Risiken führen könnte. Insgesamt fordert die Stellungnahme eine praxisnahe rechtliche Ausgestaltung, die den Fokus auf die funktionale Tauglichkeit statt auf die strikte Einhaltung unzähliger technischer Normen legt.

https://baugerichtstag.de

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