In dieser Stellungnahme äußert sich der Deutsche Baugerichtstag e. V. zu den politischen Plänen für den neuen Gebäudetyp E, der durch reduzierte Standards kostengünstigeres Bauen ermöglichen soll. Die Experten befürworten zwar das Ziel einer Entbürokratisierung, warnen jedoch vor rechtlichen Unsicherheiten bezüglich der anerkannten Regeln der Technik und des aktuellen Mangelbegriffs im BGB. Statt eines völlig neuen Vertragstyps schlägt der Verband vor, bestehende Bauverträge durch spezifische Vereinbarungen zum Qualitätsstandard zu ergänzen.
Ein zentraler Punkt der Kritik ist die Aufklärungspflicht gegenüber Auftraggebern, wobei die Autoren für einheitliche Informationspflichten plädieren, um Haftungsfallen für Architekten und Bauunternehmer zu vermeiden. Zudem lehnt das Dokument die Verpflichtung zur konkreten Schätzung von Kosteneinsparungen ab, da dies zu unkalkulierbaren juristischen Risiken führen könnte. Insgesamt fordert die Stellungnahme eine praxisnahe rechtliche Ausgestaltung, die den Fokus auf die funktionale Tauglichkeit statt auf die strikte Einhaltung unzähliger technischer Normen legt.