Kammer
30 Jahre Ingenieurkammer Thüringen
Festveranstaltung am 28. Mai auf Schloss Ettersburg

Als die Ingenieurkammern vor 30 Jahren gegründet wurden, galt der Slogan: „Kammermitglieder sichern mit dem Verbraucherschutz das Gemeinwohl im Bauen“. In der Ethik von Berufen, die an den Grundfesten der Gemeinschaft tätig sind, wie Ärzte, Juristen, Architekten und Ingenieure müsse in erster Linie die Qualität der Leistungen das entscheidende Kriterium im Leistungsvergleich sein. Dass dies zumindest in Deutschland bisher durch die öffentlich-rechtlichen Berufskammern unter staatlicher Aufsicht und einer anteiligen hoheitlichen Verantwortung sichergestellt war, gehörte zur Gründungsphilosophie der Kammern. Leider sei in den vergangenen 30 Jahren diesbezüglich ein Erosionsprozess spürbar. Die Qualität sei offensichtlich nicht mehr das ausschlaggebende Kriterium, sondern der Angebotspreis. Es bestehe der Eindruck, dass die Kammer von ihren „offiziellen Partnern“ mehr geduldet als aktiv unterstützt werde. So sähen Kammerangehörige in den ihnen auferlegten Anforderungen der beruflichen Qualifikation und ständiger Weiterbildung keinen wirtschaftlichen Nutzen, solange es politisch gewollt möglich sei, dass jeder, der die vier Grundrechenarten beherrsche, Ingenieurleistungen erbringen und anbieten könne oder Leistungen ohne Qualifikationsnachweis zu Dumpingpreisen aus dem Ausland eingekauft werden können. Wir würden damit unsere international geachtete Kompetenz und unser geschätztes Planungs- und Ingenieurdienstleistungspotential aufgeben.

In seinem Fazit forderte Prof. Mönnig, dass gesetzlich die verpflichtende Kammermitgliedschaft für baubezogene Ingenieurleistungen festgeschrieben werden müsse – wie z. B. bei Architektinnen und Architekten.



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