Die Bundesingenieurkammer hatte bereits 2015 im Rahmen der vom damaligen Bauministerium eingesetzten Baukostensenkungskommission eine verpflichtende Folgenabschätzung für die Kosten des Wohnens für alle Entwürfe von Gesetzen, Verordnungen und Normen gefordert. Diese Forderung ist in Umsetzung der Empfehlungen der Baukostensenkungskommission 2019 im Auftrag des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) und mit Mitteln des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) in einem Forschungsvorhaben zur Prüfung der Kostenauswirkungen von Baunormen auf den Wohnungsbau und Einsparpotentiale weiter untersucht worden. Die Bundesingenieurkammer war dabei im Begleitkreis zum Forschungsvorhaben von Prof. Dr. Christian Stoy vertreten und hat darauf hingewirkt, dass diese Forderung und die Ergebnisse des Forschungsvorhabens anschließend sowohl im Bündnis für bezahlbaren Wohnraum und dem Wohngipfel als auch in der „Deutschen Normungsroadmap Bauwerke“ des DIN mit aufgenommen wurden.
Das DIN hatte am 12. November 2024 in einer Pressemitteilung bestätigt, ab Januar 2025 einen solchen Prozesses zur Folgekostenabschätzung für Baunormen einzuführen. Das BMWSB hat damit die Initiative und Forderungen der am Bau beteiligten Kammern und Verbände und die langjährige Forderung der Bundesingenieurkammer, die Folgekosten von Normen im Geschosswohnungsbau zu begrenzen und so bezahlbaren Wohnraum zu fördern, unterstützt und umgesetzt.
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