Recht

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erfüllt Forderung des Bundesrates nicht

Folgen der Streichung von § 3 Absatz 7 Satz 2 VgV

Die auf ein Bauvorhaben bezogenen Auftragswerte für Architekten- und Ingenieurleistungen (so z. B. auch Vermessung und Bauphysik) sind zu addieren. Das gilt für alle Beschaffungen, die ab dem 24.08.2023 begonnen worden sind.
Quelle: © geralt, Pixabay
Quelle: © geralt, Pixabay

Die neue Rechtslage verpflichtet Vergabestellen heute zur Addition aller Auftragswerte für Planungsleistungen. Wird dies nicht beachtet, drohen Nachprüfungsverfahren, Schadensersatzforderungen oder bei geförderten Maßnahmen Rückforderungen. Die „Klarstellungen“ des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zum Umgang mit der Gesetzesänderung bringen für die Praxis jedoch keinen Mehrwert.

Nachfolgende Fragen von Vergabestellen erreichen die Autoren:


Dieser Artikel ist exklusiv für Mitglieder der Ingenieurkammern zugänglich. Bitte melden Sie sich an, um den vollständigen Beitrag zu lesen.

NEWSLETTER

Nach Anmeldung versorgt Sie der Newsletter kostenfrei 14-tägig mit einer redaktionellen Auswahl aktueller Nachrichten und Berichten des Deutschen Ingenieurblatts.

Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Infoservices verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Infoservice abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).

Ihre E-Mail-Adresse:

Als Ingenieurkammer-Mitglied bitte nicht anmelden – Sie erhalten bereits exklusiv unseren umfassenderen „Mitglieder-Infoservice“ bzw. können diesen über Ihre Kammer bestellen.

BAUPLANER NEWS

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit dem Bauplaner-Newsletter, unserem 14-tägigen E-Mail-Service, der Bauingenieure und Planer über die neuesten Entwicklungen in der Branche informiert. 

Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Bauplaner-Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Bauplaner-Newsletter abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).

Ihre E-Mail-Adresse:

Deutsches Ingenieurblatt Ausgabe 1-2024

Weitere E-Magazin-Beiträge:

Anzeige: Lesen Sie jetzt das neue ✶ ALLPLAN Whitepaper ✶