Recht

Tipps und Empfehlungen zur Abwicklung eines gerichtlichen Gutachtenauftrags im Zivilprozess

Der gerichtliche Gutachtenauftrag

Was ist der „Beibringungsgrundsatz“? Wie gehe ich mit einem Beweisbeschluss um? Welche Rechte und Pflichten habe ich als Gerichtssachverständiger und welche das Gericht? Wie verhalte ich mich richtig in der mündlichen Verhandlung und wie im selbständigen Beweisverfahren?
© Institut für Sachverständigenwesen e.V.
© Institut für Sachverständigenwesen e.V.

Für gerichtliche Sachverständige als Nichtjuristen ist ein Zivilprozess zunächst eine fremde Welt. Die wichtigsten Grundregeln müssen sie kennen, wollen sie den Gerichtsauftrag nicht nur fachlich einwandfrei, sondern auch verfahrensgerecht erfüllen. Angefangen mit der Übernahme des Gutachtenauftrags und der Auseinandersetzung mit dem Beweisbeschluss über die Durchführung mit Ortsbesichtigung und Befundaufnahme bis hin zur Vergütung, Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit und Haftung enthält diese Broschüre alles, was Sachverständige wissen müssen. Dabei führt sie durch das Zivilverfahren aus dem Blickwinkel der Sachverständigen, deren Gutachten als wichtiges förmliches Beweismittel einen wichtigen Einfluss auf die Entscheidung des Gerichts hat.

Die Broschüre hat nicht den Anspruch, eine vollständige Kommentierung des Zivilverfahrens für Sachverständige zu sein – vielmehr begleitet sie als Praxishilfe gerichtliche Sachverständige mit Erläuterungen der wichtigsten verfahrensrechtlichen Grundsätze, Empfehlungen und Checklisten auf ihrem Weg, einen Gerichtsauftrag souverän zu erfüllen. Dies ist nicht nur aus eigenem Interesse wichtig, sondern auch für die Gerichte – und die Parteien – von großer Bedeutung.


Dieser Artikel ist exklusiv für Mitglieder der Ingenieurkammern zugänglich. Bitte melden Sie sich an, um den vollständigen Beitrag zu lesen.

NEWSLETTER

Nach Anmeldung versorgt Sie der Newsletter kostenfrei 14-tägig mit einer redaktionellen Auswahl aktueller Nachrichten und Berichten des Deutschen Ingenieurblatts.

Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Infoservices verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Infoservice abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).

Ihre E-Mail-Adresse:

Als Ingenieurkammer-Mitglied bitte nicht anmelden – Sie erhalten bereits exklusiv unseren umfassenderen „Mitglieder-Infoservice“ bzw. können diesen über Ihre Kammer bestellen.

BAUPLANER NEWS

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit dem Bauplaner-Newsletter, unserem 14-tägigen E-Mail-Service, der Bauingenieure und Planer über die neuesten Entwicklungen in der Branche informiert. 

Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Bauplaner-Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Bauplaner-Newsletter abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).

Ihre E-Mail-Adresse:

Deutsches Ingenieurblatt Ausgabe 5-2024

Weitere E-Magazin-Beiträge:

Anzeige: Lesen Sie jetzt das neue ✶ ALLPLAN Whitepaper ✶