Recht

Wichtig für Tariftreue- und Vergabegesetze: Derzeit kein bundesweiter Tarifvertrag für selbständige Planungsbüros

ASIA „Tarifvertrag“ 2024 nur Gehaltsempfehlung

Der Arbeitgeberverband selbständiger Ingenieure und Architekten e. V. (ASIA) verhandelte seit 1981 mit der zuständigen Gewerkschaft Tarifverträge für Angestellte, Auszubildende und Praktikanten in Ingenieur-, Architektur- und Planungsbüros im gesamten Bundesgebiet.
Illustration: DIB
Illustration: DIB

In diesem Jahr konnte kein Tarifvertrag mit verdi geschlossen werden. Daher ist der ASIA „Tarifvertrag“ 2024 nur eine einseitige Gehaltsempfehlung und ungeeignet für die Anknüpfung in Tariftreue- und Vergabevorschriften.

Aktuell bietet ASIA für 2024 einen „Tarifvertrag“ an, der nach eigenen Angaben nicht mit der Gewerkschaft verdi verhandelt werden konnte und daher lediglich eine Gehaltsempfehlung darstellt. Es handelt sich somit – trotz anderslautender Überschrift – nicht um einen Tarifvertrag. Ein Tarifvertrag stellt regelmäßig einen Vertrag zwischen Tarifvertragsparteien dar, also grundsätzlich einem Arbeitgeber oder einer Arbeitnehmervereinigung auf der einen und einer Gewerkschaft auf der anderen Seite. Dies ist für 2024 jedoch nicht der Fall, sodass es sich nicht um einen Tarifvertrag handelt (siehe https://www.asia-arbeitgeberverband.de/web/cms.nsf/web/TV_2024).


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