Mit Sicherheit in die Höhe: Cybersicherheit von Aufzügen
Alle reden über Cybersicherheit – und sollten das auch tun. Denn mit einer neuen technischen Regel für Betriebssicherheit, die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung konkretisiert, müssen künftig auch Aufzugsanlagen gegen Cyberattacken geschützt werden. Für Aufzugsbetreiber gilt damit die Pflicht, in einer Gefährdungsbeurteilung Cyberbedrohungen zu identifizieren, erforderliche Schutzmaßnahmen zu treffen und dies zu dokumentieren.