Aktivrente auch für Selbstständige
Der von der Bundesregierung beschlossene Plan für eine „Aktivrente” ab 2026 stößt auch beim Bundesverband der Freien Berufe (BFB) grundsätzlich auf Zustimmung. Allerdings sollen nach Aussagen der Bundesregierung zunächst ausschließlich sozialversicherungspflichtige Beschäftigte von dem neuen steuerlichen Freibetrag profitieren. Ein breites Bündnis von Verbänden fordert die Einbeziehung von Selbständigen.




