Darin ist mit folgendem Wortlaut eine Reform des AGB-Rechts vereinbart:
„Wir werden das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) reformieren, um sicherzustellen, dass sich große Kapitalgesellschaften nach § 267 Absatz 3 HGB, wenn sie untereinander Verträge unter Verwendung der AGB schließen, darauf verlassen können, dass das im Rahmen der Privatautonomie Vereinbarte auch von den Gerichten anerkannt wird.“
[Seite 87 des Koalitionsvertrags der 21. Legislaturperiode zwischen CDU, CSU und SPD]
Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) fördert seit Jahrzehnten Gerechtigkeit und Rechtsfrieden im unternehmerischen Geschäftsverkehr und hat sich bewährt. Es verhindert unfaire Vertragsbedingungen und schützt vor einseitigen, unangemessenen Benachteiligungen und Risikoübertragungen. Die Vertragspartner können auf klare Kriterien für die rechtssichere Gestaltung ihrer Verträge auch mit AGB zurückgreifen. Für die von der Initiative pro AGB-Recht vertretenen deutschen Wirtschaftsteilnehmer ist diese Planungs- und Rechtssicherheit von grundlegender Bedeutung.
Das AGB-Recht für Verträge zwischen Unternehmern ist mit seinen bewährten Regeln auch künftigen Herausforderungen gewachsen. Es sorgt sowohl bei etablierten als auch bei neuartigen Geschäftsmodellen für einen angemessenen Interessenausgleich entlang der gesamten Liefer- und Leistungskette.
Geschäftsmodelle, deren wirtschaftlicher Erfolg davon abhängt, Risiken einseitig auf den in der Regel kleinen oder mittelständischen Vertragspartner zu übertragen, sind weder innovativ noch schutzwürdig. Hieran ändern weder geopolitische noch technische Entwicklungen etwas. Insbesondere angesichts zunehmender Automatisierung ist ein wirksamer Schutz vor unangemessenen Risikoübertragungen besonders wichtig, damit nicht alle Risiken automatisch auf den Schultern derjenigen landen, die diese Risiken am wenigsten beherrschen oder tragen können.
Das AGB-Recht fördert die Digitalisierung und die Innovationstätigkeit des deutschen Mittelstandes, indem es die Transaktionskosten geringhält. Unternehmer können Verträge ohne Sorge vor Haftungsfallen und anderen unvorhersehbaren Risiken durch einseitig gestellte Klauseln ihrer Vertragspartner schließen. Beratungskosten wegen anwaltlicher Vertragsprüfungen entfallen oder werden in überschaubaren Grenzen gehalten. Dies ist ein großer Kosten- und Standortvorteil Deutschlands gegenüber anderen Rechtsordnungen, die etwa im angelsächsischen Raum einen vollkommen anderen Ansatz verfolgen.
Das AGB-Recht bewahrt und schützt zudem die Vertragsfreiheit. Sie setzt voraus, dass sich die Vertragspartner auf Augenhöhe begegnen. Wer aufgrund seiner Marktposition nicht in der Lage ist, die Vertragsbedingungen des Vertragspartners abzulehnen, verhandelt nicht und verhandelt vor allem nicht frei. Um auch in diesen Fällen die erforderliche Augenhöhe herzustellen, bedarf es des AGB-Rechts. Davon abgesehen kann jeder gesetzlich zulässige Vertragsinhalt individuell vereinbart werden. Das AGB-Recht schränkt diese Freiheit nicht ein.
Die von der Initiative pro AGB-Recht vertretenen Wirtschaftsteilnehmer sind sich der Vorteile des Rechts „made in Germany“, einschließlich des AGB-Rechts bewusst. Sie treten deshalb auch bei internationalen Geschäftsabschlüssen entschieden dafür ein, deutsches Recht zur Vertragsgrundlage werden zu lassen. Von einer Flucht in fremde Rechtsordnungen kann in keiner der hier vertretenen Branchen die Rede sein. Dass ausländische Investoren die ihnen bekannten Rechtsordnungen bevorzugen, ist nachvollziehbar, aber kein überzeugendes Argument, das deutsche AGB-Recht einzuschränken oder zu verwässern.
Die Initiative pro AGB-Recht warnt eindringlich davor, die Klarheit und Sicherheit des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den damit verbundenen Fairness-Schutz als wesentlichen Standortvorteil Deutschlands ohne Not leichtfertig aufs Spiel zu setzen und lehnt die eingangs genannte geplante Reform des AGB-Rechts mit allem Nachdruck ab!
Weitere Informationen zum Thema: http://www.pro-agb-recht.de/