Radverkehrsgesetz fertiggestellt

Kostenschätzung an Senat übergeben

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Das Berliner Radverkehrsgesetz ist fertig. Neben Diensträdern für den Bürgermeister und Beschäftigte gibt es weitere neue Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs. Das Radverkehrsgesetz wurde am 11. April 2016 dem Senat zur offiziellen Kostenschätzung und zur Einleitung des Antragsverfahrens übergeben.

In einer Rekordzeit von 3 Monaten hat die Initiative mit Unterstützung von Juristen, Verkehrsexperten und Insidern aus der Verwaltung das Fahrrad-Gesetz fertiggestellt. Den Auftakt zu diesem Prozess machte der erste Gesetzes-„Hackathon“ Deutschlands, es folgten zwei öffentliche Web-Lesungen, die Einarbeitung von Stellungnahmen der Parteien und Rechtsgutachten zur Verfassungsmäßigkeit. In einem großen Plenum wurde das Radverkehrsgesetz und alle Neuerungen mit nahezu Einstimmigkeit verabschiedet.

„Das war ein hartes Stück Arbeit. Wir sind in unserem Zeitplan geblieben. Berlin kann jetzt über Deutschlands erstes Radverkehrsgesetz entscheiden“, so Dr. Philipp Bastian, der das Jura-Team der Initiative organisiert hat.

Die wichtigsten Neuerungen in Kürze: Diensträder für Führungskräfte und alle Mitarbeiter, Umstellung des Pkw-Fuhrparks auf 20 Prozent Diensträder, mehr Einbahnstraßen-Öffnungen, sichere Kreuzungen und geschützte Radwege an allen Hauptstraßen, eine schlagkräftige Verwaltung, Messungs-, Berichts- und Evaluationspflichten.

Das Gesetz wurde am 11. April 2016 dem Senat zur Kostenschätzung übergeben. Gleichzeitig legt der Volksentscheid Fahrrad eine erste eigene Kostenschätzung vor. Erste Einschätzungen, die in den folgenden Wochen weiter überprüft werden, gehen von 320 Millionen Euro aus, verteilt auf sieben Jahre. Pro Jahr ergeben sich also 45 Millionen Euro, das ist nicht mal ein Sechstel von dem, was Berlin für den Straßenverkehr insgesamt ausgibt. Mit 12,60 Euro pro Einwohner und Jahr liegen die Kosten immer noch deutlich hinter den Ausgaben für den Radverkehr von Berlins Partnerstädten Paris, Madrid und London und weit unter den 83 Euro pro Einwohner und Jahr, die Berlin vorrangig für den Kfz-Verkehr ausgibt.

„Das Radverkehrsgesetz ist der preiswerteste Weg, den Klimaschutz schnell voranzubringen und gleichzeitig Berlin lebenswerter zu machen“, sagt Heinrich Strößenreuther, Mit-Initiator des Volksentscheids. „Berlin kann jetzt entscheiden: Entweder in den A100-Weiterbau investieren, also eine altbackene Weiter-so-Verkehrspolitik, die den Autoverkehr mit all seinen Problemen weiter fördert und nur an einer Ecke Berlins vorübergehend Stau reduzieren kann. Oder aber eine moderne Mobilitätspolitik, die aufs Rad setzt, effektiv und schnell Klimaschutz möglich macht und für ganz Berlin ein besseres und sichereres Miteinander im Verkehr bewirkt.“

Folgende Punkte im Gesetz sind neu dazugekommen:

  • Senatsverpflichtung, nach 12 Monaten eine Berlin-weite Planung dem AGH vorzulegen
  • Öffnung aller Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung, falls möglich
  • Objektive Sicherheit sowie besseres Schutzempfinden durch bauliche Trennung von Radwegen und bessere Sichtbeziehungen auf den letzten 15 Metern vor Kreuzungen
  • Separierung von Bus- und Radspuren zur Beschleunigung des Busverkehrs und für höheres Sicherheitsempfinden
  • Jährliche Verpflichtung, fünf Kreuzungen schon bei gefühlter Unsicherheit zu verbessern (handeln, noch bevor es kracht)
  • Vier Wochen nach schweren Verkehrsunfällen Aussage zu Infrastruktur-Ursachen
  • Stabsstellen Radverkehr jeweils auf Senat- und bezirklicher Leitungsebene
  • Ausreichende Zahl an Planern und Fachstellen auf Senats- und bezirklicher Arbeitsebene
  • Radverkehrs-Verträglichkeitsprüfungen bei allen Straßenbaumaßnahmen
  • Analog zum Schlagloch-Programm Budget-Ausweisung für bezirkliche Umsetzung
  • Erhalt der Jugendverkehrsschulen in allen Bezirken
  • Integration Radverkehrsdiskriminierung in Fortbildung von Führungskräften
  • Reduktion des Pkw-Fuhrparks um 20 Prozent und Aufbau eines Fahrrad-Fuhrparks
  • Beschaffung von Dienstfahrrädern für den Regierenden Bürgermeister und andere berechtigte Führungskräfte sowie Einführung der Gehaltsumwandlungsregelung zum Erwerb von Diensträdern für alle beim Land Berlin Beschäftigten
  • Strikte Berichts- und Evaluationspflichten zur Information der Öffentlichkeit
  • Installation von 40 automatischen Radverkehrszähl-Einrichtungen
  • Vorrangige Winter-Räumung von 30 Prozent der Radverkehrsanlagen vor Pkw-Verkehr

Das Radverkehrsgesetz RadG in seiner endgültigen Fassung finden Sie hier.

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