Bauliches Erscheinungsbild ist entscheidend - Haftung
Von Prof. Dr. jur. Hans Rudolf Sangenstedt
Reihenhäuser als „senkrecht geteilte Wohneinheiten“ mit nur einschaligem Mauerwerk als Trennung und durchgehenden Geschossdecken? Sicherlich der falsche Weg, um Kosten einsparen zu wollen. Der Bundesgerichtshof urteilt jedenfalls klar: Was dem Erscheinungsbild nach ein Reihenhaus ist, muss auch als solches geplant und ausgeführt werden. Inklusive aller Anforderungen beispielsweise an den Schallschutz.
Rubrik: RECHT