Honorarermittlung bei Verkehrsanlagen
HOAI 2013 – Ein Kommentar des AHO e.V. zum Abschnitt 4 Verkehrsanlagen
Von Jürgen Powroslo und Christoph Doll/Fachkommission Verkehrsanlagen des AHO e.V.

Einer von mehreren strittigen Punkten: Der in der amtlichen Begründung zu § 46 vollzogene Wechsel zur Begriffsbestimmung der Ausstattung gemäß AKS 85 – Anweisung zur konkreten Kostenberechnung für Straßenbaumaßnahmen – entspricht eindeutig nich
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In § 46 HOAI 2013 sind die Besonderen Grundlagen des Honorars für die Objektplanung von Verkehrsanlagen beschrieben, die Amtliche Begründung enthält einen ergänzenden Kommentar zur Anwendung. Dennoch treten in der Praxis der Honorarermittlung gehäuft Fragen zur Behandlung von Ausstattung, technischen Anlagen und Nebenanlagen von Verkehrsanlagen auf (1). Die Abgrenzung der Objektplanung Verkehrsanlage gegenüber der Fachplanung Technische Ausrüstung ist nicht eindeutig.
Rubrik: Recht