Spezialisten – nicht Generalisten
Die Werbung der Sachverständigen mit Sachgebietsangaben im Baubereich darf nicht zu Missverständnissen oder gar zu Täuschung führen

Die Verwendung von Sachgebietsangaben führt vor allem auf technischen und naturwissenschaftlichen Bereichen immer wieder zu wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen. Bezeichnungen wie „Bausachverständiger” oder „Sachverständiger im Bauwesen” führen häufig zu Beschwerden von Behörden, Bestellungskörperschaften, Fachverbänden, Mitbewerbern oder Zertifizierern, weil sie zu Missverständnissen Anlass gaben oder gar den Verdacht der Täuschung aufkommen lassen. Mit dem nachstehenden Beitrag soll deshalb der Versuch unternommen werden, die Hintergründe - unter Heranziehung des Standes der Rechtsprechung - näher zu beleuchten.
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