Schallschutz

Schallschutzprognose

Nachweis von Schallschutzanforderungen bei gebäudetechnischen Anlagen

Die DIN 4109-1 enthält bauaufsichtlich geschuldete Anforderungen an den Schutz gegenüber Außenlärm sowie dem Schutz gegenüber Geräuschen, die innerhalb des Gebäudes entstehen. Häufig entstehen Geräusche durch Menschen, die sich im Gebäude aufhalten, sodass DIN 4109-1 Grenzwerte an die Luftschall- und Trittschallpegel in schützenswerten Räumen definiert. Um die Einhaltung der Anforderungen bereits bei der Planung prognostizieren und nachweisen zu können, liefert DIN 4109 mit dem Teil 2 und dem Bauteilkatalog (Teile 31–36) direkt Lösungsmöglichkeiten zur Nachweisführung mit.
Entstehung von Geräuschen gebäudetechnischer Anlagen in Gebäuden
Entstehung von Geräuschen gebäudetechnischer Anlagen in Gebäuden Quelle: Fraunhofer IBP

Weitere potenzielle Störquellen können aber auch mit dem Gebäude verbundene Maschinen und Geräte der Gebäudetechnik, sogenannte gebäudetechnische Anlagen (GTA), sein. Aufgrund dessen definiert DIN 4109-1, neben den zuvor genannten Anforderungen, den maximal zulässigen Luftschallpegel in fremden schutzbedürftigen Räumen, der von gebäudetechnischen Anlagen nicht übertroffen werden darf. Typische gebäudetechnische Anlagen sind beispielsweise Heizungs- und Lüftungsanlagen, Aufzüge oder sanitärtechnische Ausstattungsgegenstände.

Der Schallschutznachweis gebäudetechnischer Anlagen stellt Planer und Ausführende regelmäßig vor Probleme, da derzeit flexible Verfahren zum rechnerischen Nachweis in DIN 4109-2 sowie im Bauteilkatalog DIN 4109-36 nicht möglich sind. So gibt DIN 4109-2 in der aktuell gültigen Fassung nur den Hinweis, dass beim Erscheinen der Norm, im Jahr 2018, keine normungsfähigen Rechenverfahren vorlagen, aber mit DIN EN 12354-5 eine Grundlage für zukünftige Berechnungsverfahren der DIN 4109 geschaffen ist.


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