Erstellt ein Planer keine Kostenschätzung im Zuge der Vorplanung, können Auftraggebende das Honorar kürzen. Es liegt eine mangelhafte Leistung vor, eine Nacherfüllung wäre wertlos, weil bereits eine Kostenberechnung vorliegt. Dass das Recht auf Minderung unmittelbar greift, ist allerdings die Ausnahme. In der Hierarchie der Mängelrechte kommt die Minderung erst an 3. Stelle, zuvor stehen […]
