[…] davon aus, dass der Auftraggeber ein Interesse an der ordnungsgemäßen mangelfreien Leistung hat und diese auch erhalten soll. Nur wenn dies dem Planenden auch in einem zweiten Anlauf mit der Nachbesserung durch Nacherfüllung nicht gelingt, soll der Besteller statt der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung alternative Rechte geltend machen können. Die Selbstvornahme bedeutet, dass der Besteller den […]