Weitere potenzielle Störquellen können aber auch mit dem Gebäude verbundene Maschinen und Geräte der Gebäudetechnik, sogenannte gebäudetechnische Anlagen (GTA), sein. Aufgrund dessen definiert DIN 4109-1, neben den zuvor genannten Anforderungen, den maximal zulässigen Luftschallpegel in fremden schutzbedürftigen Räumen, der von gebäudetechnischen Anlagen nicht übertroffen werden darf. Typische gebäudetechnische Anlagen sind beispielsweise Heizungs- und Lüftungsanlagen, Aufzüge oder sanitärtechnische Ausstattungsgegenstände.
Der Schallschutznachweis gebäudetechnischer Anlagen stellt Planer und Ausführende regelmäßig vor Probleme, da derzeit flexible Verfahren zum rechnerischen Nachweis in DIN 4109-2 sowie im Bauteilkatalog DIN 4109-36 nicht möglich sind. So gibt DIN 4109-2 in der aktuell gültigen Fassung nur den Hinweis, dass beim Erscheinen der Norm, im Jahr 2018, keine normungsfähigen Rechenverfahren vorlagen, aber mit DIN EN 12354-5 eine Grundlage für zukünftige Berechnungsverfahren der DIN 4109 geschaffen ist.
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